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Bavariafilmplatz 7, Gebäude 8
82031 Grünwald-Geiselgasteig
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Reiner Prohaska, Geschäftsführer, CEO
Bavariafilmplatz 7, Gebäude 8
82031 Grünwald-Geiselgasteig
Germany
Reiner Prohaska
reiner.prohaska@smartunited.com
+49 89 125014860
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (der Smart United GmbH, nachfolgend auch „Smart United“ genannt), und unseren Kunden. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Lieferleistungen und Serviceleistungen schließen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Ausübung von Gestaltungsrechten etc.) sind mindestens in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
Unsere Angebote sind, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2, freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden Produktkataloge, technische Spezifikationen oder Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen zukommen lassen. Eine Bestellung des Kunden ist als Angebot zum Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren. Dieses Angebot des Kunden kann von uns innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware angenommen werden.
Sofern ein durch uns übermitteltes Angebot von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wird, ist dieses für den im Angebot genannten Zeitraum bindend; ist kein Zeitraum genannt, gilt die gesetzliche Frist des § 147 BGB für die Annahme von Angeboten. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit schriftlicher Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Abweichungen des Kunden von unserem Angebot gelten als neues Angebot und bedürfen unserer schriftlichen Annahme.
Muster, Proben und sonstige Produktbeschreibungen sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern und soweit sie nicht ausdrücklich Teil eines verbindlichen Angebots oder einer Auftragsbestätigung sind. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Anwendungsmöglichkeiten und Eignung unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten, sofern sie nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaft vereinbart werden. Der Kunde ist insbesondere nicht davon befreit, sich durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen) behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
Die Preise für unsere Waren und Dienstleistungen sind in den jeweiligen Angeboten, Auftragsbestätigungen oder gesonderten vertraglichen Vereinbarungen geregelt. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
Die angegebenen Preisen verstehen sich netto; die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige Verkehrssteuern oder ausländische Ertragsteuern (z.B. Quellensteuern) oder Zölle und sonstige Abgaben sind nicht enthalten und werden – soweit einschlägig – aufgeschlagen, damit bei der Smart United an deren Sitz auf jeden Fall der Nettobetrag – auch nach Abführung von Steuern und Zöllen – endgültig verbleibt.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt (ohne Abzug) zu leisten. Es gilt der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf unserem Bankkonto. Im Rahmen des Fakturierungsprozesses stimmt der Kunde auch der elektronischen Übermittlung der Rechnung(en) zu.
Erhöhen sich nach Abschluss des Vertrages unvorhersehbar wesentliche, für die Preisbildung maßgebende Kostenfaktoren (z.B. Kosten für Rohmaterialien, Betriebsstoffe, Transport, Energie oder Arbeit), so behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen, sofern keine Festpreisabrede getroffen ist oder die Lieferung der Ware innerhalb von vier Monaten ab Vertragsschluss erfolgt. Eine solche Preisanpassung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15 Prozent des ursprünglich vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht muss innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich ausgeübt werden.
Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen, bei welchen die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) geschuldet ist, können wir sofort einen Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.
Der Kunde übernimmt auf seine Kosten sämtliche Formalitäten, die mit Steuerabzügen, Steuereinbehalten, Zöllen und sonstigen Abgaben verbundenen sind und stellt dem Anbieter auf dessen Verlangen unverzüglich geeignete Nachweise über erfüllten Formalitäten sowie vorgenommene Abzüge und Einbehalte und deren Abführung an die zuständigen Behörden zur Verfügung.
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelt es sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Ausschließlich auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Paletten, Gitterboxen sowie sonstige Mehrwegverpackungen sind an uns zurückzugeben. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück; der Kunden hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Der Übergabe der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.
Für den Fall, dass sich der Kunde in Annahmeverzug befindet oder sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, haben wir gegen den Kunden einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten). Sofern dies der Fall ist, stellen wir dem Kunden eine pauschale Entschädigung i.H.v. 15,- EUR pro Kalendertag (Beginn mit der Lieferfrist bzw. sofern keine Lieferfrist bestimmt ist, mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware) in Rechnung. Gesetzliche Ansprüche unsererseits (Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
Bei Waren, die Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) sind, übernimmt der Kunde die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt uns von etwaigen Verpflichtungen nach dem ElektroG und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe den Empfängern eine Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung vertraglich zu verpflichten, so hat er die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
Unser Anspruch auf Übernahme und Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes (Ablaufhemmung). Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer an uns gerichteten schriftlichen Mitteilung des Kunden über die Nutzungsbeendigung. Wir behalten uns vor, mit dem Kunden im Einzelfall eine gesonderte, hiervon abweichende Vereinbarung über die Altgeräterücknahme zu treffen.
Von uns benannte Liefertermine oder -fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche voraussichtliche Liefertermine und -fristen. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind, insbesondere alle für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Unterlagen sowie eine etwaige Vorauszahlung eingegangen sind. Der Kunde hat zudem alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind sowohl wir als auch der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle liegen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg und ähnliche Ereignisse.
Der Kunde kann uns sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist zur Lieferung der Ware auffordern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage für Waren, die bei Vertragsschluss auf Lager sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß diesem Absatz eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Annahme- oder Schuldnerverzug eintritt.
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die Rechte des Kunden aus etwaigen gesondert abgegebenen Garantien.
Abweichungen von der vertraglichen Beschaffenheit der gelieferten Ware, die zu einer nachweisbaren Verbesserung der Produkteigenschaft und zu lediglich unwesentlichen Einschränkung bei Optik, Einsatz, Funktion oder Wirkungsgrad führen, stellen keinen Mangel dar, es sei denn, die Abweichung ist nicht nur unerheblich oder für den Kunden unzumutbar.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, übernehmen wir keine Gewähr für die Eignung der Ware für die vom Kunden vorgesehene konkrete Art der Verwendung der Ware. Für die geschuldete Beschaffenheit der Ware gelten nur die Angaben in der jeweiligen Produktbeschreibung sowie etwaig ausdrücklich getroffene Beschaffenheitsvereinbarungen und/oder Garantien.
Wir haften nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall vor dem Einbau oder der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Kunden berechtigt abgelehnt, so bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu Mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten
Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; etwaige Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender §§ 7 und 8 dieser AGB.
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Wesentlichen Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
Handelt es sich bei der Ware um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1,76 Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 und S. 2 (a) dieser AGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) unser Eigentum. Dies umfasst auch sämtliche Saldoforderungen aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet für den uns entstandenen Ausfall, wenn der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen. In dem Herausgabeverlangen der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.
Der Kunde ist bis auf Widerruf nach Maßgabe der Regelung unter (c) dieses Absatzes befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die erhobenen Daten umfassen solche, die für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendig sind.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Vertragsabwicklung, zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten, zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Geschäftsbeziehung sowie zur Gewährleistung der Funktionalität und Sicherheit unserer IT-Systeme.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Soweit die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung des Kunden beruht, hat dieser das Recht, diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vertragsverhältnis nicht zu, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen einschließlich etwaiger Nacherfüllungen der Geschäftssitz der Smart United GmbH.
Auf diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG), Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden ist, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, München ausschließlicher Gerichtsstand. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne vom § 14 BGB ist.
Der deutsche Text dieser AGB hat Vorrang. Soweit der deutsche Text in eine andere Sprache übersetzt wird, ist dies nur eine unverbindliche Übersetzung.